Dienstleistung

Kontakt


Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Werkverträgen an.

Mit dem Instrument der Arbeitnehmerüberlassung bieten wir Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, den temporären Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften zu decken. Durch unseren Fachkräftepool werden sämtliche Ausbildungsberufe abgedeckt.

Wir finden das gewünschte Kandidatenprofil, dann die passenden Bewerber.

Die Art und Weise, wie die Zeitarbeit organisiert wird, richtet sich nach bestehenden Gesetzen und Verordnungen, die die Zeitarbeit regeln sowie nach dem im Lande herrschenden Zivilrecht. Wir haben von der Arbeitsagentur in Düsseldorf die deutsche Erlaubnis nach dem AÜG erteilt bekommen.
Alle vor Ort entstehenden Kosten unserer Mitarbeiter wie Entlohnung, Versorgung, Wohnungsmiete samt aller NK, alle Lohn-, Versicherungs- und Sozialkosten (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) werden für unser Leihpersonal von uns getragen. Zudem sorgen wir für die Unterkunft unserer Zeitarbeitnehmer.

Unsere Zeitarbeitnehmer arbeiten auf der Basis eines mit uns unterzeichneten Arbeitsvertrages – unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne. Unser Personal kann unverzüglich an verschiedenen Standorten in Deutschland flexibel eingesetzt werden. Arbeitseinsätze im 3- Schichtbetrieb und am Samstag sind ebenso möglich, wie der Einsatz unter erschwerten Bedingungen.

 

Durch die Zusammenarbeit mit uns erreichen Sie als Arbeitgeber folgende Vorteile:

  • Ihre Arbeitsstellen bleiben ständig besetzt, Vakanzen entfallen (besonders bei großem Personalbedarf)
  • Ihre Personalfluktuation wird sich auf einem niedrigen Niveau bewegen
  • Ihre Personalabteilung wird entlastet
  • Ihr Verwaltungsaufwand wird sich verringern

 

Job Service GmbH übernimmt die Kosten, die mit der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern entstehen.

Für jeden einzelnen Kunden, der sich an uns wendet, bereiten wir ein auf ihn zugeschnittenes Angebot vor. Es ist uns wichtig, dass die Wünsche und Erwartungen unserer Partner bis ins kleinste Detail erfüllt werden.  Sie können Ihre Erwartungen präzise ausdrücken und wir können gemeinsam die Bedingungen für eine Zusammenarbeit formulieren. Wir pflegen Kontakte und bemühen uns, die Dienstleistungen immer auf höchstem Niveau zu erbringen.

Fragen Sie unverbindlich nach einem individuellen Angebot.

Wir gehen konform mit den im EU-Bereich geltenden Tarifverträgen und verleihen unseren Kunden somit die Sicherheit, dass mit den Bedingungen, unter denen die Zeitarbeit geleistet wird, nicht nur die polnischen, sondern auch die lokalen Arbeitsgesetze beachtet und die jeweils gültigen Tarifbestimmungen eingehalten werden. Wir sind auch gerne bereit, unsere Kunden in diesem Fragenkomplex individuell zu beraten.

Wir schließen mit einem polnischen Leiharbeiter einen befristeten Zeitarbeitsvertrag ab. In der Folge wird der polnische Leiharbeiter zur Verrichtung der Arbeit im Unternehmen des ausländischen (z.B. deutschen) Entleihers, unter seiner Aufsicht und Leitung, überlassen. Zwischen uns und dem deutschen Entleiher besteht ein Rahmenvertrag (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag), in dem alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, detaillierte Bedingungen, unter denen die Überlassung stattfindet, die Beschreibung der Arbeitsstellen einschließlich der erforderlichen Qualifikationen sowie sonstige Vereinbarungen festgehalten werden.

Für die Zeit, in der der polnische Zeitarbeiter beim Entleiher arbeitet, hat der Leiharbeiter auf der einen Seite Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen (wie Arbeitszeit, Urlaub) und Entgelt, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer bzw. eine vergleichbare Arbeitnehmerin im Betrieb des Entleihers (Gleichstellungsgrundsatz und Equal Pay Prinzip). Auf der anderen Seite ist er verpflichtet, die Vorschriften zu beachten, die im Betrieb des Entleihers Geltung haben und sich auf die Arbeitszeit, Pflichterfüllung, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit, sowie weitere Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu beziehen.

Der Leiharbeiter besitzt alle sozialen Leistungen in Polen und für die Zeit seines Aufenthaltes in Deutschland hat er eine EKUZ-Karte (herausgegeben von der polnischen Versicherungsanstalt), die ihn berechtigt, medizinisch in jedem der EU-Länder versorgt zu werden. Der Leiharbeiter schließt eine zusätzliche Krankenversicherung, die es ihm ermöglicht, bargeldlos für die medizinische Hilfe zu bezahlen.

Formularz

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